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Sportangebote im November untersagt - TVI sagt Mitgliederversammlung ab

Aufgrund des gestrigen Beschlusses von Bund und Ländern muss der TVI seine Sportangebote vom 02.11. bis einschl. 30.11. einstellen. Auch die für den 10. November geplante Mitgliederversammlung fällt der neuen Beschlusslage zum Opfer.

Sportangebote müssen vom 2.-30.11. ausgesetzt werden
Die Zeiten bleiben turbulent und so bringen die am Mittwoch, den 28.10.2020 getroffenen Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten den Breiten- und Freizeitsport in der Zeit vom 2. bis einschließlich 30. November zum Erliegen. Im Wortlaut heißt es dazu im Beschluss: "5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören: [...] d. der Freizeit- und Amateursport mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen."

Stand jetzt sollen alle bis einschließlich 28.10. stattgefundenen Sportangebote sowie die für den Dezember noch geplanten Kurstermine ab Dienstag, den 1. Dezember wieder aufgenommen bzw. fortgesetzt werden.
Der Turnverein Ibbenbüren hat seinen Abteilungen und Übungsleiter*innen darüber hinaus empfohlen unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen auch schon am 29. und 30. Oktober auf die Sportausübung zu verzichten. Da die Sportausübung an diesen Tagen jedoch noch erlaubt ist, obliegt die letzte Entscheidung über die Durchführung den Abteilungen, da in manchen Fällen eine Absage zu kurzfristig sein und damit nicht mehr alle Teilnehmenden erreichen könnte.

Mitgliederversammlung abgesagt
Auch die für den 10.11.2020 im Bürgerhaus Ibbenbüren geplante Mitgliederversammlung wurde vom TVI abgesagt. Vor dem Hintergrund der Tatsachen, dass ab Montag Gastrobetriebe schließen müssen, Unterhaltungsveranstaltungen abgesagt und im öffentlichen Raum nur noch max. 10 Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen, hält der TVI die Durchführung einer Versammlung selbst dann für ein falsches Signal, sollte sie unter diesen Umständen sogar erlaubt bleiben, da sie nicht der Unterhaltung dient.

Der TVI möchte die Versammlung dann ausrichten, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Großteil seiner Mitglieder zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Teilnahme hat. Auf ein neuerlichen Versuch im Jahr 2020 wird aus organisatorischen Gründen verzichtet, sodass alle relevanten Inhalte der diesjährigen Mitgliederversammlung in die im kommenden Jahr stattfindende integriert werden sollen.


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