Kinderschutz im TVI
Seit 2019 ist Amelie Jung ernannte Kinderschutzbauftragte des TV Ibbenbüren. Als erste Ansprechpartnerin für Betroffene kümmert sie sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen die potentiell Opfer von Gewalt im Verein geworden sind.
Der Kinderschutz im organisierten Sport ist bereits seit einigen Jahren ein zentrales Thema des Landessportbundes und in dessen Namen auch des Kreissportbundes Steinfurt. Damit der Kinderschutz im Sportverein dabei nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern gelebte Praxis wird, ist es erforderlich an der Basis nachhaltige Konzepte zu entwickeln. Deshalb hat der TV Ibbenbüren seine Entwicklung im Bereich des Kinderschutzes proaktiv vorangetrieben und professionelle Strukturen geschaffen.
Seit 2019 ist Amelie Jung vom Vorstand berufene Kinderschutzbauftragte des TV Ibbenbüren. Als erste Ansprechpartnerin für Betroffene kümmert sie sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen die potentiell Opfer von Gewalt im Verein geworden sind. In ihrer Funktion hat Amelie Jung neben einem umfassenden Kinderschutzkonzept für den TVI auch 10 vereinsinterne Regeln sowie einen Notfallplan als Orientierungshilfe im Ernstfall konzipiert.
Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ist Amelie Jung ebenso qualifiziert, wie kompetent in ihren Aufgaben. Sie verfügt über ein großes Erfahrungsspektrum im Bereich Kinderschutz und der Betroffenenkommunikation. Potentielle Opfer von (sexualisierter) Gewalt im TVI haben jederzeit die Möglichkeit, sie (bei Bedarf zunächst auch anonym) zu kontaktieren:
Amelie Jung
Kinderschutzbeauftragte
Wer sich zunächst lediglich über das Kinderschutzkonzept des TVI informieren möchte, weiterführende Infos zu anderen Kontaktstellen im Bereich des Kinderschutzes sucht oder sich einfach nur tiefergehend mit der Thematik befassen möchte, findet eine Vielzahl an Materialien weiter unten auf der Seite zum Download.
TVI-Kinderschutzkonzept
- Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (Stand: 11.2022)
- 10 TVI-Regeln
- Nofallplan
- Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII
- Anlage 2 zur Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages - Gewichtige Anhaltspunkte
- Anlage 3 zur Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages - Beobachtungsbogen
Weiteres Informationsmaterial zum Kinderschutz
- LSB NRW Broschüre - Finger weg, pack mich nicht an
- LSB NRW Broschüre - Wir können auch anders
- UBSKM Sportlyer - Wie regeln wir das, was Regeln braucht
- UBSKM Flyer - Was Sie wissen müssen - Informationen zu sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen
- UBSKM Flyer - Was Sie wissen müssen - Informationen zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- UBSKM Plakat - Alles auf einen Klick - Informationen für Fachkräfte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet
- DSV - Hilfe bei Gewalt_Prävention sexualisierter Gewalt