Der Sport kehrt zurück - Wichtige Infos für Mitglieder und Interessierte
Bereits die in der Vorwoche erlassene Verordnung ermöglichte es ersten Sportgruppen weitestgehend kontaktfrei und im Freien erste Angebote wieder langsam aufzunehmen. Durch die neue Verordnung ergeben sich für den organisierten Sport nun weitere Möglichkeiten. Dabei wird ab sofort in drei Inzidenzstufen unterschieden, für die jeweils definiert ist, was innerhalb der jeweiligen Stufe erlaubt ist. Unterschieden wird in:
- die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,
- die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt, und
- die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt
Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Bevor es aber auch in den Hallen und Bädern wieder richtig losgehen kann, ist es jedoch zunächst an der Stadt Ibbenbüren, die Rahmenbedingungen zu Öffnungen der Hallen zu definieren und an die Vereine zu kommunizieren. Da auch die Stadt Ibbenbüren als Betreiberin vieler Sportanlagen neue Verodnungen zunächst sichten und bewerten muss, bitten wir als TVI hier um Verständnis, dass die tatsächliche Wiederaufnahme unserer Sportangebote nur Stück für Stück und unter Beachtung einiger, heute noch nicht bekannter Rahmenbedinungen erfolgen kann. Wir bemühen uns stets darum, euch bestmöglich über Veränderungen auf dem Laufenden zu halten, bitten jedoch noch um ein wenig Geduld, um die neuen Regelungen und Verodnungen vollständig zu erhalten und dann auch sicher und gut anwenden zu können.
Für die nächsten Wochen stellt sich der TVI darauf ein, dass sich die Inzidenzen mindestens im Bereich der Stufe 2, bestenfalls sogar dauerhaft im Bereich der Stufe 1 einpendeln werden. Das würde dem Sport u.a. folgende Möglichkeiten eröffnen:
Inzidenzstufe 2 (35-50):
1. im Freien die Ausübung von
- kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung,
- Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
2. in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von
- kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining),
- Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen
Inzidenzstufe 1 (unter 35):
1. im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ,
2. in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
3. in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere IndoorCycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind,
4. wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, bei der Sportausübung der Verzicht auf Negativtestnachweis.