Rehasportverodnungen gesetzlicher Kassen verlängern sich wegen Corona
Für viele Rehasportler*innen dürfte diese Nachricht eine gute sein und gleichzeitig den Gang zur Krankenkasse vermeiden. Denn: Wer gesetzlich krankenversichert ist und über eine entsprechende Verordnung verfügt, die der behandelte Arzt spätestens am 31.07.2020 ausgestellt hat, darf sich darüber freuen, dass diese Verordnung sich unbürokratisch um 6 Monate verlängert. Ganz genau gilt dies für alle Verordnungen, die vor dem 16.03. noch gültig waren oder zwischen dem 17.03. und 31.07. neu ausgestellt wurden. Um das neue Enddatum der Verordnung zu berechnen, sind zum bisher definierten Enddatum (auf der Rückseite der Verordnung vermerkt) einfach exakt sechs Monate hinzuzurechnen.
Rehasportler*innen, die ihre Verordnung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung bewilligt bekommen haben (z.B. durch die Deutsche Rentenversicherung) sollten sich in jedem Falle bzgl. einer möglichen automatischen Verlängerung mit der jeweiligen Versicherung, die den Rehasport bewilligt hat, in Verbindung setzen, um die tatsächlichen Modalitäten zu klären. Hier kommt es oft zu Abweichungen von den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Rehasport zunächst überhaupt nicht durchgeführt werden durfte und/oder nach dem Neustart der Sportangebote infolge der Lockerungen des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst nur in reduzierter Form. Der TVI freut sich, dass er seinen Rehasportler*innen ihren Sport inzwischen wieder in nahezu vollem Maße ermöglichen kann.